
Lebensversicherung
kündigen, verkaufen oder behalten?
Viele Kunden möchten derzeit ihre Lebensversicherung kündigen. Mangelnde Erträge, hohe Inflation und unerfüllte Prognosen führen zu einer großen Unzufriedenheit. Bei Kündigung entstehen empfindliche Verluste – oder entstehen diese Verluste gar nicht durch die Kündigung?
Dieser Inhalt erwartet Dich
Du denkst darüber nach, wie Du Dich möglichst verlustfrei von Deinen Verträgen trennst? Dann wird Dir dieser Beitrag helfen. Die Lebensversicherung ist ein Marketingexperte. Seit Jahrzehnten wird von den Versicherern, der Politik und sogar von einigen Verbrauchern das Narrativ bedient, eine Lebensversicherung würde zur Alterssicherung beitragen. Doch in diese großen Versprechen konnten nicht gehalten werden.
Eine Lebens- oder Rentenversicherung ist kein Sparprodukt. Wie der Name schon sagt, ist es eine Versicherung. Also geht es um das Geschäft mit Wahrscheinlichkeiten. Die Lebensversicherung wettet darauf, dass die Versicherten möglichst lange leben. Die Rentenversicherung wettet darauf, dass die Versicherten möglichst schnell sterben. In beiden Fällen würde dann die entsprechende Wette von der Versicherung gewonnen werden.
Deshalb kann man auch nicht einfach hochrechnen, was man einzahlt und das in Relation zur erwarteten Ablaufleistung setzen. Wenn man das nämlich tut, wird man sehr schnell enttäuscht und möchte schnellstmöglich seine Lebensversicherung kündigen.
Man könnte denken, dass es früher mit 4 Prozent Garantiezins und Überschussbeteiligungen nah an die 7 Prozent besser war. Diese Verzinsungen sind leider Augenwischerei. Viele mit Altverträgen und Garantiezinsen um 3 Prozent oder mehr freuen sich angesichts der Niedrigzinsen am Markt. Die entscheidende Frage lautet aber, worauf sich diese Zinsen beziehen.
Stattliche Kosten in der Lebensversicherung
Diese alten Verträge mit 3 oder 4 Prozent Garantiezins hatten meist eine höhere Kostenstruktur als heutige Verträge. Die Kostenquoten konnten sich sehen lassen. Sie reichten bei den Abschlusskosten von 1 Prozent bis zu stolzen 66,4 Prozent (!). Und bei den laufenden Kosten lang man zwischen 1,6 und 11,1 Prozent. Wenn wir vorsichtig bei den Kostenquoten 20 Prozent Abschlusskosten und 6 Prozent laufenden Kosten kalkulieren, was einen großen Marktanteil widerspiegelte, haben wir schon einen ordentlichen Abschlag vom Monatsbeitrag abzurechnen.
Vergessen wir auch nicht die Risikokosten, also den Beitragsanteil, der für Todesfallschutz, Zahlung bis zum Rentenendalter, Berufsunfähigkeit etc. anfällt. Es ist kein Geheimnis, dass sich die Versicherer die abzudeckenden Risiken gut bezahlen lassen. Sie kalkulieren übervorsichtig, denn sie wollen nicht draufzahlen.
Informiere Dich über Deinen aktuellen Vertragswert
Du kannst davon ausgehen, dass je nach Kostenquote nur 80 bis 50 Prozent Deines Monatsbeitrages bei so einem alten Vertrag in den Sparanteil wandert. Das wird dann mit 3 oder 4 Prozent verzinst. Von 100 Euro Monatsbeitrag werden also unter dem Strich nur 80 bis 50 Euro verzinst. Und in den ersten Jahren hast Du erstmal die Abschlussprovision abgetragen, die als Negativsaldo in Dein Versicherungskonto eingebucht wurde. Das heißt, Du hast die wichtigsten Jahre verloren.
Doch der wichtigste Aspekt, der der diese Produktform völlig als unbrauchbar entlarvt, ist die Inflation. Die Lebensversicherung ist ein Geldwert und garantiert Dir nur Nominalwerte, keine Kaufkraft. Erinnere Dich an den Tag Deines Abschlusses, wie hoch Dir die versprochene Ablaufleistung erschien. Setze diese Zahl heute mal in Relation zu den aktuellen Löhnen und Preisen.
Fordere den aktuellen Vertragswert an. Summiere auf, wieviel Geld Du bis heute eingezahlt hast und setze beide Werte in Relation. Wenn Du mit dem, was Du da ermittelst zufrieden bist, Glückwunsch!
Die Lebensversicherung darf „legaler Betrug“ genannt werden
Die Kapital-Lebensversicherung darf offiziell seit den 1980er Jahren als „Legaler Betrug“ bezeichnet werden (Urteil LG Hamburg, Az 74 047/83). Wenn ein Gericht das offiziell bestätigt, muss man wohl kaum noch Worte darüber verlieren.
Derzeit gibt es zahlreiche Urteile, die die Rückabwicklung von Lebensversicherungen ermöglichen. Leider kann man aber nicht seinen Vertrag selbst unter Berufung auf eines dieser Urteile einfach kündigen und hoffen, dass die Gesellschaft mitspielt. Es kommt immer zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung und darauf haben nur sehr wenige Menschen die entsprechende Muße.

Zu mir als Autor
Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.
Fazit: Klarheit gibt eine neutrale Überprüfung
Lass Deinen Vertrag unverbindlich prüfen. So erfährst Du, ob Du mit Deinem Produkt gut versorgt bist und ob es sich lohnt, diesen zu behalten. Die LIEBLINGSMAKLER stehen Dir damit gern zur Seite.
LIEBLINGSMAKLER-Tipp
Mit Hilfe unseres Mentoringprogramms helfe ich Dir gern zu mehr Erfolg beim Investment. Nimm gern Kontakt zu mir auf!

Zu mir als Autor
Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.