vom 30.10.2026 |

© Text AI MODIFIED

Riester behalten oder ins Altersvorsorgedepot wechseln?

Schau zuerst in Deinen Vertrag

Du hast bereits einen Riester-Vertrag. Jetzt hörst Du vom Altersvorsorgedepot und fragst Dich, ob Du wechseln solltest.

Unsere Antwort: Das lässt sich erst sagen, wenn wir Deinen Vertrag und Deine heutige Lebenssituation kennen. Eine pauschale Abrechnung mit Riester wird den Unterschieden zwischen den Verträgen nicht gerecht.

Dieser Inhalt erwartet Dich

Was heute funktioniert, verdient eine faire Prüfung

Auch unter Riester-Verträgen gibt es unterschiedliche Kosten, Kapitalanlagen und Leistungen. Ein bestehender Vertrag kann für Deine Planung wertvoll sein. Er kann aber auch Probleme haben, die wir offen ansprechen müssen.

Bei bestimmten Garantieanlagen kann eine sehr niedrige Aktienquote die weitere Entwicklung begrenzen. Ob das bei Deinem Vertrag der Fall ist, prüfen wir anhand seiner tatsächlichen Anlage und seiner Vertragsbedingungen. Der Name des Anbieters allein reicht dafür nicht aus.

Genauso sorgfältig behandeln wir gute Wertentwicklungen: Entscheidend sind der betrachtete Zeitraum, Deine Einzahlungen und die Kosten. Die Entwicklung eines Fonds ist nicht automatisch Deine persönliche Vertragsrendite. Und vergangene Erträge sind keine Zusage für die Zukunft.

Förderung ändern und Vertrag wechseln sind verschiedene Entscheidungen

Du musst einen bestehenden Riester-Vertrag nicht allein wegen der Reform aufgeben. Neben der Fortführung kommen eine Umstellung der Förderung im bestehenden Vertrag oder eine Übertragung in einen neuen Vertrag infrage. Der Wechsel in die neue Förderung ist grundsätzlich nicht rückgängig zu machen. Quelle: Bundesfinanzministerium

Beitragsfreistellung, Vertragsübertragung und Kündigung haben unterschiedliche Folgen. Deshalb geben wir keine Kündigungsempfehlung auf Grundlage einer höheren Zulage.

Zwei Familien, zwei unterschiedliche Förderergebnisse

Ein vereinfachter Vergleich zeigt, warum es auf Deinen Fall ankommt. Beide Beispiele betreffen unmittelbar Förderberechtigte mit zwei zulagenberechtigten Kindern, geboren ab 2008. Verglichen werden identische jährliche Eigenbeiträge; zusätzliche Steuervorteile und Produktkosten bleiben außen vor. 

Maßgebliches Vorjahreseinkommen

Eigenbeitrag im Jahr

Alte Riester-Zulagen

Neue Zulagen

52.000 Euro

1.305 Euro

775 Euro

1.016,25 Euro

26.000 Euro

265 Euro

775 Euro

662,50 Euro

Die Berechnungen folgen den Förderregeln der Deutschen Rentenversicherung. Die neue Zulage im zweiten Beispiel ist selbst nachgerechnet: 132,50 Euro Grundzulage plus zweimal 265 Euro Kinderzulage.

Damit gewinnt einmal die neue, einmal die alte Förderung. Welcher Vertrag insgesamt besser passt, ist damit noch nicht entschieden.

Zu mir als Autor

Robert Peukert

Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich  qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich  u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.

Mehr auch unter robert-peukert.de.
Im Blog weiterlesen

Extra: Was wir zusätzlich vergleichen

Wir prüfen verbleibende Kosten, Übertragungswert, Garantien, gegebenenfalls garantierte Rentenfaktoren, Anlagechancen und Restlaufzeit. Bereits bezahlte Abschlusskosten bekommst Du durch einen Wechsel nicht zurück. Für die Entscheidung zählen die künftigen Vor- und Nachteile der verfügbaren Wege.

Außerdem schauen wir darauf, ob Du Dein bisheriges Ziel überhaupt noch verfolgst. Vielleicht ist der Vertrag solide, aber Dein gewünschter Ruhestand hat sich verändert.

LIEBLINGSMAKLER-Tipp

Lass uns Deinen Riester-Vertrag prüfen, bevor Du etwas änderst. Ein gutes Ergebnis kann sein, ihn zu behalten, anzupassen oder zu übertragen. Entscheidend ist, was Dir künftig hilft.

Zu mir als Autor

Robert Peukert

Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich  qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich  u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.

Mehr auch unter robert-peukert.de.
Im Blog weiterlesen