Vermögen von unmündigen Menschen - Sie sitzen in der Inflationsfalle
vom 25.08.2022 |

Vermögen von unmündigen Menschen

Sie sitzen in der Inflationsfalle

Vermögen von unmündigen Menschen (Mündel) muss mündelsicher angelegt werden, so gibt es der Gesetzgeber vor. Der Hintergrund für diese Regelung ist ganz einfach. Das Geld soll immer liquide zur Verfügung stehen.

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Es gibt zahlreiche Situationen, zu denen für Menschen eine Betreuung angeordnet wird. Diese Mündel sind nicht geschäftsfähig und dürfen somit keine Verträge abschließen. Diese Rolle über nimmt ein Betreuer, der seine Maßnahmen in einigen Fällen mit einem Gericht abstimmen muss.

Sollte das Mündel unter 18 Jahre alt sein, ist es das Vormundschaftsgericht, über 18 ist es das Betreuungsgericht. Der gesetzliche Betreuer kann dabei ein Familienmitglied oder ein gerichtlich bestellter Betreuer sein.

Verfügt das Mündel über Vermögen, kann ein Betreuer dieses Vermögen anlegen. Allerdings gibt der Gesetzgeber vor, dass dafür nur mündelsichere Anlageformen gewählt werden dürfen.

Mündelsicherheit bei Vermögen von unmündigen Menschen

Die Art der Anlage regelt das Bürgerliche Gesetzbuch, § 1807 Art der Anlegung. Daraus geht hervor, dass Mündelgeld einerseits auf Geldwerten geparkt sein muss und zweitens so angelegt sein, dass man es schnell wieder zu Geld machen kann. Vermögen von Mündeln können bei steigender Inflation also von Gesetzes wegen nicht vor Entwertung geschützt werden.

Dahinter verbirgt sich die Möglichkeit des staatlichen Zugriffs. Falls das Mündel ein Pflegefall würde, muss das Mündelgeld für die Deckung der anfallenden Pflegekosten aufgebraucht werden können. Falls das Mündel beispielsweise über Liegenschaften verfügt oder sogar ein Unternehmen besitzt, würden diese Vermögenswerte auf dem schnellsten Wege liquidiert. Dass dabei keine Höchstpreise erzielt werden können, liegt wohl auf der Hand. Die Vermögenswerte werden zwangsverwertet damit in der Regel zu einem Bruchteil des Wertes verscherbelt. Geschwindigkeit zählt vor Ertrag.

Die Erben sehen hilflos zu

Verwandte des Mündels haben keine Möglichkeit, einzugreifen. Falls diese Verwandten im Todesfall des Mündels einen Erbanspruch aus dem Mündelgeld hätten, können diese nur hilflos zuschauen, wie das Vermögen dahinschwindet. Sie können zu Lebzeiten des Mündels weder in die Vermögensanlage – um etwa einen Inflationsschutz zu erreichen – eingreifen noch bei einer Veräußerung bessere Preise erwirken.

Eine Erbengemeinschaft kann auch erst dann aktiv werden, sobald der Erbfall eingetreten ist. Sollte es unter den Erben zu Uneinigkeiten kommen, müssen sämtliche noch vorhandene Besitztümer liquidiert werden. Erst dann kann das Erbe als Geldbetrag zu den entsprechenden Anteilen geteilt werden.

Zu mir als Autor

Robert Peukert

Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich  qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich  u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.

Mehr auch unter robert-peukert.de.
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Fazit: Rechtzeitige Vorsorge für den Fall der Fälle

Wie immer liegt es in den eigenen Händen. Jedem kann es passieren, dass man durch Krankheit oder Unfall zu einem Betreuungsfall wird. Wenn so ein Fall bereits eingetreten ist, gibt es wenig Spielraum. Hier wirkt dann der Gesetzgeber. Wer also rechtzeitig Vorsorgen möchte, sollte sich über das Thema Notfallvorsorge beraten lassen. Hierzu gehören u.a. die Schwerpunkte Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Sorgerechtsvollmacht, Unternehmervollmacht und Notfallsystem. Die LIEBLINGSMAKLER können hier mit Expertenwissen helfen.

LIEBLINGSMAKLER-Tipp

Mit Hilfe unseres Mentoringprogramms helfe ich Dir gern zu mehr Erfolg beim Investment. Nimm gern Kontakt zu mir auf!

Zu mir als Autor

Robert Peukert

Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich  qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich  u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.

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