Sind Bankschließfächer für Wertsachen wirklich sicher?
vom 23.10.2023 |

Bankschließfächer

Sind diese für Wertsachen wirklich sicher?

Bankschließfächer gelten in den Augen vieler Menschen als sicher. Auf der anderen Seite ist diese Sicherheit nur eingeschränkt. In der Tat gibt es beachtliche Risiken, über die man Bescheid wissen sollte. Alternative Möglichkeiten zur Werteaufbewahrung gibt es bei privaten Schließfachangeboten.

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Die Menschen in Deutschland kaufen immer mehr Werte. Die Nachfrage nach Edelmetallen bei den privaten Haushalten in Deutschland ist permanent am Steigen. Diese Werte müssen aufbewahrt werden. Viele Menschen mieten dafür ein Schließfach bei ihrer Hausbank an, um ihre Wertsachen sicher aufzubewahren.

Die Nachfrage nach Schließfächern stieg in den letzten Jahren stark an. Nicht zuletzt, weil auch Einbrüche immer häufiger vorkommen, sollen Wertgegenstände außerhalb des eigenen Haushaltes gelagert werden. Die Einbruchsstatistik wartet mit dramatischen Zahlen auf. Es gibt also viele Gründe, Wertgegenstände nicht im Haushalt zu verwahren. Speziell Edelmetalle benötigen einen sicheren Aufbewahrungsort. Die Frage stellt sich, wie sinnvoll es ist, Gold und Silber in Bankschließfächern zu verwahren. Auf den ersten Blick ist die Verwahrung anonym. Aber nur oberflächlich. Beim nochmaligen Hinsehen sind Bankschließfächer keine so sinnvolle Wahl.

Warum ein Bankschließfach keine gute Wahl ist

Banken vermieten Schließfächer in der Regel nur an ihre eigenen Kunden. Über ihre Kunden weiß die Hausbank sehr viel, sämtliche Einnahmen, Ausgaben und oft sogar Höhe von Guthaben und Schulden. Natürlich erfährt die Hausbank nicht, was im Schließfach eingelagert wird. Jedoch genügt die Information darüber, dass ein Schließfach existiert, um unerwünschte Effekte zu verursachen.

Kredit- und Finanzinstitute müssen seit dem 01.01.2021 dem Finanzministerium allerdings die Anmietung von Schließfächern melden, nicht jedoch deren Inhalt. Damit wird es den Behörden erleichtert, in bestimmten Verdachtsmomenten wie beispielsweise Steuerhinterziehung, Geldwäsche usw. auf gerichtlichen Beschluss das Schließfach öffnen zu lassen.

Aber auch bei anderen Situationen ist die Bank zur Auskunft verpflichtet. Eine Steuerprüfung, Pfändung usw. sind Gründe, bei denen Banken das Vorhandensein eines Wertfaches anzeigen müssen. In der Praxis wird bei solchen Maßnahmen der Zugriff des Kunden auf sein Schließfach durch die Bank verwehrt. Der Zugang zum Schließfach wird dann nur im Beisein eines Finanzbeamten möglich gemacht.

Schließfächer von privaten Anbietern

Private Anbieter von Schließfächern unterliegen nicht der behördlichen Meldepflicht. Darüber hinaus ist der Mietvertrag in der Regel die einzige Geschäftsverbindung zwischen dem Mieter und dem Vermieter des Schließfaches. Demzufolge erfährt der Anbieter nichts weiter über den Schließfachmieter und die Information darüber, dass ein Schließfach existiert, bleibt ebenfalls vertraulich. Vorausgesetzt, der Mieter behält die Information für sich. Außerdem kann die Bezahlung des Schließfaches bar erfolgen. In Deutschland existiert eine Reihe privater Anbieter von Schließfächern. Private Anbieter haben oft längere Öffnungszeiten als Banken und ermöglichen den Zugriff auf das Schließfach damit länger.

Absicherung der Schließfächer

Gefahren sowohl bei Bankschließfächern als auch bei privaten können durch unzureichende Versicherung entstehen. Die Versicherungssumme je Schließfach könnte für den zu verwahrenden Inhalt zu gering ausfallen oder aber auch unzureichende oder fehlende Elementarversicherungen könnten im Schadensfall zu finanziellen Nachteilen für den Schließfachmieter führen. Insofern ist es ratsam, sich vor Abschluss eines Mietvertrages auch über die Absicherungssituation zu informieren und gegebenenfalls eine eigene Versicherung in der passenden Höhe abzuschließen. Hier sollte man sich jedoch auch darum kümmern, die Versicherung anzupassen, wenn sich der Inhalt des Schließfachs ändert oder der Wert der Wertgegenstände steigt.

Lagerung im Zollfreilager

Ein Zollfreilager dient der zollfreien Lagerung von Waren für Importeure und Weiterverkäufer. Wer z. B. Edelmetalle wie Silber, Platin oder Palladium via Zollfreilager handelt, kann den Steuernachteil gegenüber dem Gold ausgleichen. Beim Goldkauf fällt nämlich keine Mehrwertsteuer an.

Die Auslieferung der Barren aus einem Zollfreilager ist jederzeit nach Terminvereinbarung möglich, zudem erhalten die Mieter jährlich einen Depotauszug sowie ein Testat eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Bei Anlegern sind Zollfreilager besonders in der Schweiz beliebt, jedoch existieren auch in Deutschland, z.B. Frankfurt am Main, Zollfreilager.

Im Einkauf mehrwertsteuerpflichtiger Ware wirkt die Lagerung in einem Zollfreilager steuerstundend. Sowohl der Einkauf als auch der Verkauf sind mehrwertsteuerfrei. Die Auslagerung der Ware lässt jedoch die bis dahin gesparte Mehrwertsteuer fällig werden. Dieser Vorteil wirkt sich beim Einkauf der Edelmetalle Silber, Platin oder Palladium positiv aus, da man statt der Mehrwertsteuer mehr Material beim Einkauf erhält.

In Ländern wie Deutschland und Italien gab es lange Zeit Möglichkeit zum Einkauf für Gold und in den Vereinigten Staaten von Amerika war der Besitz von Gold teilweise über einige Jahrzehnte sogar streng verboten. Die Schweiz bot in den vergangenen Jahrhunderten hingegen eine durchgängige Freizügigkeit in Bezug auf den Besitz von Edelmetallen. Aber auch in Deutschland hat sich dazu viel getan.

Zu mir als Autor

Robert Peukert

Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich  qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich  u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.

Mehr auch unter robert-peukert.de.
Im Blog weiterlesen

Fazit: Verwahrung von Wertsachen sinnvoll planen

Wertgegenstände brauchen sichere Verwahrung. Bankschließfächer sind zur Verwahrung von Werten eher ungeeignet. Stattdessen kann man dort aber sehr gut wichtige Papiere und Urkunden verwahren. Welche Möglichkeit für die Einbringung und Verwahrung von wertvollen Sachwerten wie beispielsweise Edelmetallen sind, kann im persönlichen Gespräch mit den LIEBLINGSMAKLERN festgestellt werden.

LIEBLINGSMAKLER-Tipp

Mit Hilfe unseres Mentoringprogramms helfe ich Dir gern zu mehr Erfolg beim Investment. Nimm gern Kontakt zu mir auf!

Zu mir als Autor

Robert Peukert

Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich  qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich  u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.

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