
Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages
Mehr Erträge steuerfrei
Die Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages in 2023 ist eine gute Nachricht für Sparer und Anleger. Steuern auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne sind kontinuierlich gestiegen. Das erste Mal seit der Einführung des Euro wird der Sparer-Pauschbetrag das erste Mal erhöht. In diesem Jahr freuen wir uns nun über einen Freibetrag von 1.000 Euro für Alleinstehende (bisher 801 Euro) und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Eheleute.
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Früher konnten Anleger und Sparer mit dem Sparerfreibetrag Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinseinkünfte, Dividendenerträge etc.) pro Jahr steuerfrei verdienen. In der Zeit vom 01. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2006 stand Anlegern und Sparern ein Freibetrag von 1.371 Euro bei Alleinstehenden und 2.740 Euro für zusammen veranlagte Verheiratete für die Freistellung von Kapitalerträgen zur Verfügung.
Das war allerdings schon eine erste Absenkung. Davor lag der Sparerfreibetrag für Ledige bei 1.550 Euro und für zusammen veranlagte Eheleute bei 3.100 Euro. 2007 sank der Sparerfreibetrag erneut auf 750 Euro für Alleinstehende und 1.500 Euro für Verheiratete. Seit Januar 2009 unterliegen private Kapitalerträge der Abgeltungsteuer und damit änderte sich alles.
Der bis dahin geltende Sparerfreibetrag von 750 Euro für Ledige (Verheiratete natürlich das Doppelte) und der Werbungskosten-Pauschbetrag von 51 Euro wurden damit abgeschafft. Stattdessen wurde der Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro (für Ledige, Verheiratete das Doppelte) eingeführt.
Ab diesem Jahr brauchen Dividenden, Zinsen und Kursgewinne bis zu 1.000 / 2.000 Euro (ledig/verh.) nicht versteuert werden, sofern ein Freistellungsauftrag beim zuständigen Kreditinstitut oder der Depotbank eingereicht wurde. Wurde dies versäumt, können zu viel gezahlte Steuern auch über die Steuererklärung erstattet werden.
Was musst Du jetzt tun?
Falls Du bereits einen Freistellungsauftrag gestellt hast, ist keine Aktivität erforderlich. Die Banken und Sparkassen werden die vorliegenden Freistellungsaufträge prozentual erhöhen. Wurde beispielsweise ein Auftrag von 500 Euro bei Kreditinstitut I und 301 Euro bei Kreditinstitut II erteilt, wird das Kreditinstitut I den Auftrag auf 624,22 Euro und das Kreditinstitut II auf 375,78 Euro automatisch erhöhen.
Selbstverständlich kannst Du auch eine eigene Gewichtung vornehmen und den Sparer-Pauschbetrag ab dem 1. Januar 2023 nach eigenen Erfordernissen verteilen. Dazu müssen jedoch alle bestehenden Freistellungsaufträge entsprechend angepasst werden. Falls Du bisher noch keinen Freistellungsauftrag erteilt hast, solltest Du das jetzt angehen.
Durch den Freistellungsauftrag wird vermieden, dass ein Teil der Kapitalerträge aus Dividenden, Zinsen und Kursgewinnen automatisch an das Finanzamt abgeführt wird und über die Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden muss.
Der Sparer-Pauschbetrag von dann bald 1.000 Euro steht jedem Sparer oder Anleger zu. Die Abgeltungssteuer wird aber nur bei Überschreitung des Sparer-Pauschbetrages für den darüberliegenden Teil fällig. Der Steuersatz für die Erträge liegt bei 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag, für Kapitalerträge nach wie vor berechnet wird. Gegebenenfalls kommt dann noch die Kirchensteuer hinzu.

Zu mir als Autor
Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.
Fazit: Steuern optimieren mit einer professionellen Planung
Die Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages ist natürlich eine gute Nachricht. Dennoch reicht er bei vielen Anlegern und Sparern nicht aus. Hier sind andere Lösungen gefragt. Die Experten der LIEBLINGSMAKLER stehen hier mit Kreativität und Erfahrung gern zur Seite.
LIEBLINGSMAKLER-Tipp
Mit Hilfe unseres Mentoringprogramms helfe ich Dir gern zu mehr Erfolg beim Investment. Nimm gern Kontakt zu mir auf!

Zu mir als Autor
Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.