Führerschein – Das sind die Änderungen 2024
vom 05.08.2024 |

Führerschein 2024

Das sind die Änderungen

Für den Führerschein will die EU in 2024 die Regeln reformieren. Daraus ableitend ergeben sich auch für Deutschland einige Änderungen. Insofern macht es Sinn, einen Blick auf das Gesetzgebungsverfahren zu werfen.

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Um die Menge der Unfälle zu reduzieren, arbeitet die EU an einer 4. Führerscheinrichtlinie. Im bisherigen Gesetzgebungsverfahren wurde reichlich diskutiert. Das EU-Parlament stimmte am 28.02.2024 über seine endgültige Position ab. Dabei wurden unter anderem verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen und kürzere Umtauschfristen für Senioren mehrheitlich abgelehnt.

Fahrtauglichkeitsüberprüfungen

Alle EU-Mitgliedstaaten sollten nach dem Entwurf der Richtlinie Führerscheine von Personen ab 70 auf maximal 5 Jahre befristen. So hätten Verkehrstauglichkeitsüberprüfungen oder Auffrischungskurse in allen Mitgliedstaaten leichter eingeführt werden können. Der Verkehrsausschuss wollte sogar. Dieser Idee hat das EU-Parlament jetzt mehrheitlich eine Absage erteilt.

Anstelle der Befristung von Führerscheinen für über 70-Jährige auf 5 Jahre und verpflichtende Gesundheitsüberprüfungen für alle bei Erwerb, Umtausch und Verlängerung des Führerscheins soll zukünftig jeder EU-Mitgliedstaat entscheiden, ob bei der Ausstellung und Erneuerung des Führerscheins die Antragssteller selbst ihre Fahrtauglichkeit beurteilen dürfen oder ob ein Arzt diese auf ausreichendes Sehvermögen und bestehende Herz-Kreislauf-Erkrankungen hin untersucht.

Führerscheine für Motorräder und Autos sollen mindestens 15 Jahre und für Lastkraftwagen und Busse 5 Jahre gültig sein. Für Senioren gibt es keine Sonderbehandlung.

Führerschein auf dem Handy

Mit der 4. Führerscheinrichtlinie soll auch der digitale Führerschein kommen. Dazu wird es eine entsprechende App geben, die bei einer Polizeikontrolle oder bei einer Autovermietung ausreichen soll. Der Plastikführerschein wird bleiben, wenn der digitale Führerschein nicht erworben werden kann oder soll. Ein QR-Code könne anstelle des Chips mehr Fälschungssicherheit ermöglichen.

Probe und für Neulinge

Laut EU-Parlament gilt nun eine EU-weite Probezeit von nicht weniger als zwei Jahren. Wer als Fahranfänger in der Probezeit einen weiteren Führerschein erwirbt, soll es auch beim zweiten Führerschein bei der Restprobezeit der ersten Klasse bleiben. Beträgt die Restprobezeit allerdings weniger als 6 Monate, wird diese automatisch auf 6 Monate angehoben.

Innerhalb der Probezeit können europaweit strengere Vorschriften gelten und höhere Strafen verhängt werden, beispielsweise für Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss, Geschwindigkeitsüberschreitungen, die Benutzung von nicht zugelassenen Fahrzeugen, fehlende Sicherheitsausrüstung und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Über die Strenge der Vorschriften für ihr Staatsgebiet, entscheiden die Mitgliedstaaten selbst.

Fahren in Begleitung ab 17

Seit einigen Jahren kann der Pkw-Führerschein (Klasse B) in Deutschland schon mit 17 Jahren erworben werden. Eine EU-weite Regelung des begleiteten Fahrens für die Fahrerlaubnisklassen B, C und C1 ist geplant, wobei auch hier strengere Bedingungen und Vorschriften für die von ihnen ausgestellten Führerscheine der Mitgliedstaaten auf ihrem Hoheitsgebiet festgelegt werden können.

Mehr Gewicht in Klasse B

Inhaber des Führerscheins der Klasse B durften bisher nur Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von 3,5 Tonnen, mit bis zu 8 Sitzplätzen plus Fahrersitz führen. Es dürfen Anhänger mit einer zGM von maximal 750 kg mitgeführt werden. Das Gespann darf insgesamt nicht schwerer als 3.500 kg zGM sein, falls der Anhänger über 750 kg liegt.

Für Besitzer der Klasse B, die schon 2 Jahre den Führerschein besitzen, ändert sich das Gewicht bei Wohnmobilen, Krankenwagen und Sonderfahrzeugen (wie Feuerwehrwagen) soll die Gewichtsgrenze der Klasse B – unabhängig von der Antriebsart – auf 4.250 kg angehoben werden.

Für alle anderen Fahrzeuge der Klasse B soll sich die zulässige Gesamtmasse ebenfalls auf 4.250 kg erhöhen. Diese Änderung soll allerdings nur bei alternativen Antriebsarten kommen, ist also dem hohen Gewicht von Batterien geschuldet. Ein Betrieb mit Anhängern über 750 kg zGM ist nicht vorgesehen.

Für Fahrzeuge zur Personenbeförderung (8 Sitzplätze plus Fahrer) soll außerdem die Gespann-Regelung geändert werden: Diese Fahrzeuge mit alternativen Antrieben bis 4.250 kg zGM sollen mit einem Anhänger bis maximal 750 kg gefahren werden dürfen, was für ein Gespann ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 5.000 kg erlaubt.

Mindestalter bei Lkw und Bus

In Deutschland darf man aktuell die Klasse C für Lkw erst mit 21 Jahren und die Klasse D für Busse erst mit 24 Jahren erwerben. Aufgrund des Mangels an Berufskraftfahrern hat man entschieden, dass bereits 18-Jährige den Führerschein für Lkw oder Busse mit bis zu 16 Fahrgästen erwerben dürfen, soweit sie im Besitz eines Befähigungsnachweises sind.

Begleitetes Fahren mit 17 soll für die Lkw-Fahrerlaubnis ermöglicht werden, soweit die 17-Jährigen von einem erfahrenen Fahrzeugführer begleitet werden.

Umtauschfristen

Die EU möchte ein einheitliches fälschungssicheres Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern. Konkret geht es um ca. 15 Millionen bis 31.Dezember 1998 ausgestellte (Papier-)Führerscheine sowie um weitere 28 Millionen seit dem 1.Januar 1999 bis 18.Januar 2013 ausgegebene Scheckkartenführerscheine, die umgetauscht werden müssen. Da dieser Umtausch eine gewaltige Aufgabe ist, wird in Tranchen vorgegangen, wobei der Umtausch selbst vom Führerscheininhaber selbst beantragt werden muss.

Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind, werden nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers befristet:

geboren                           Fristablauf

Vor 1953                            19.01.2033

1953 – 1958                       19.01.2022 (Frist verlängert bis 19. Juli 2022)

1959 – 1964                      19.01.2023

1965 – 1970                       19.01.2024

1971 oder später            19.01.2025

Personen mit Geburtsjahrgang vor 1953 sind von einem vorgezogenen Umtausch ausgenommen. Damit soll ihnen erspart werden, ihren Führerschein umtauschen zu müssen, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag des 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten. Ist dies allerdings dann der Fall, benötigen auch die älteren Herrschaften einen neuen Führerschein.

Führerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind, werden nach Ausstellungsjahr befristet:

ausgestellt                     Fristablauf

1999 – 2001                      19.01.2026

2002 – 2004                     19.01.2027

2005 – 2007                      19.01.2028

2008                                   19.01.2029

2009                                   19.01.2030

2010                                    19.01.2031

2011                                     19.01.2032

2012 – 18.1.2013                19.01.2033

Den Führerschein-Umtausch muss man persönlich in der Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes durchführen. Man braucht dazu den Personalausweis oder Reisepass und selbstverständlich den Führerschein, der umgetauscht werden soll. Die Kosten werden voraussichtlich um 25 Euro betragen. Wer nach Ablauf der Umtauschfrist mit einem alten Führerschein erwischt wird, dem droht aber ein Verwarnungsgeld von zehn Euro.

Zu mir als Autor

Robert Peukert

Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich  qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich  u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.

Mehr auch unter robert-peukert.de.
Im Blog weiterlesen

Fazit: Vieles muss noch alles in ein Gesetz gegossen werden

Parlament, die Kommission und der Ministerrat müssen sich nun im sogenannten Trilog auf eine gemeinsame Position einigen. Jetzt nach der Europawahl wird das Thema weiter behandelt. Mit einem Kompromissvorschlag wird frühestens im Herbst 2024 gerechnet.

Wenn die neue EU-Führerscheinrichtlinie beschlossen wurde, ist es an Deutschland, diese in nationales Recht umzusetzen, damit die Änderungen auch in Kraft treten.

LIEBLINGSMAKLER-Tipp

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Zu mir als Autor

Robert Peukert

Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich  qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich  u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.

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