Kapitalabfindung oder Rente in der bAV – Welche Steuern und Sozialbeiträge fallen an?
vom 09.10.2023 |

Kapitalabfindung oder Rente in der bAV

Welche Steuern und Sozialbeiträge fallen an?

Kapitalabfindung oder Rente in der bAV sind die Optionen, die bei Ablauf anstehen. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine der wichtigsten Säulen der Altersvorsorge in Deutschland. Sie bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, durch Entgeltumwandlung oder durch Zuschüsse des Arbeitgebers für das Alter vorzusorgen. Je nach Art der Auszahlung (Kapitalabfindung oder Rente in der bAV) ergeben sich unterschiedliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlungen.

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Die bAV ist zweifelsohne eine hervorragende Möglichkeit, etwas mit Hilfe des Arbeitgebers für seinen Ruhestand zu tun. Ersparnisse bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen senken den Nettoaufwand und sorgen damit für eine Art Hebelwirkung. Allerdings sind die Leistungen später nicht steuer- oder sozialabgabenfrei. Und je attraktiver die in der Variante gewählten Kapitalanlage ist, desto höher fallen später diese Abgaben aus und umso wichtiger ist eine sinnvolle und vorausschauende Planung.

Darüber hinaus kann niemand in die Zukunft schauen. Jeder wünscht sich ein langes Leben bei bester Gesundheit. Doch nicht jedem ist dieses Privileg beschieden. Insofern kann die Wahl zwischen Kapitalabfindung oder Rente auch losgelöst von eventuellen Abgaben erfolgen. Es kommt also darauf an, möglichst flexibel zu bleiben und dann entscheiden zu können, wenn der Tag gekommen ist. Während dieser Zeit ist eine professionelle Begleitung durch kompetente Ansprechpartner essenziell.

Nehmen wir die Möglichkeiten einmal unter die Lupe.

1. Kapitalabfindung :

Wenn das angesparte Kapital aus der bAV in einer Summe ausgezahlt wird, handelt es sich um eine Kapitalabfindung.

Steuern:

Kapitalabfindungen aus der bAV sind grundsätzlich steuerpflichtig. Sie werden als sonstige Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) behandelt und voll versteuert. Das bedeutet, dass sie dem individuellen Einkommensteuersatz des Empfängers unterliegen.

Sozialbeiträge:

Bei der Auszahlung als Kapitalabfindung müssen Pflichtversicherte Beiträge für Kranken und Pflegeversicherung abführen. Selbstverständlich wird bei einer Kapitalabfindung nicht einmalig Sozialversicherung abgezogen. Stattdessen wird die Abfindung für die Ermittlung der Beitragshöhe „verrentet“.

Jedes Jahr wird dafür mittels der Bezugsgröße jährlich ein Freibetrag festgelegt. Dieser liegt aktuell bei 169,75 Euro – so dass dieser in 25 Jahren auch bei knapp 300 Euro liegen kann. Auf der Basis der Höhe der Kapitalabfindung wird der Krankenkassensatz errechnet. Dazu wird von der Kapitalabfindung der mit 120 (Berechnungszeitraum 10 Jahre = 120 Monate) multiplizierte Freibetrag abgezogen. Dann werden ca. 20 Prozent (Beitragssatz KV/PV) dieser Differenz wieder durch die 120 (Monate) geteilt und man erhält den zu zahlenden Beitragsanteil für Kranken- und Pflegeversicherung, der dann dauerhaft jeden Monat fällig wird.

Beispiel:
Für eine Kapitalabfindung in 2023 von 100.000 Euro ergäbe sich folgender Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung:
100.000 Euro abzüglich 120 x 169,75 Euro = 79.630 Euro
20 Prozent (Beitragssatz KV/PV) von 79.630 Euro sind 15.926 Euro
15.926 Euro geteilt durch 120 (Monate = 10 Jahre) = 132,72 Euro Beitragshöhe für Kranken- und Pflegeversicherung

2. Rente:

Steuern:

Rentenzahlungen aus der bAV unterliegen ebenfalls der Einkommensteuer. Seit 2005 gilt das sogenannte Alterseinkünftegesetz, wonach Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge nachgelagert besteuert werden. Der zu versteuernde Anteil hängt vom Rentenbeginn ab. Für Renten, die 2040 und später beginnen, werden 100 Prozent der Rente besteuert. Für Renten, die vor 2040 beginnen, gibt es eine stufenweise Anhebung des steuerpflichtigen Anteils.

Sozialbeiträge:

Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge können sozialversicherungspflichtig sein. Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind, müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Dies betrifft sowohl freiwillig als auch pflichtversicherte Rentner in der GKV. Allerdings werden die Beiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben . Die Berechnung der Beitragssätze erfolgt analog zur Berechnung der Beiträge bei der Kapitalabfindung.

Beispiel:
Bei einer monatlichen Rente aus der bAV von beispielsweise 500 Euro ergäbe sich folgende Berechnung:
500 Euro Rente abzüglich Freibetrag (in 2023 169,75 Euro, in 2052 ca. 350 Euro) = in 2052: 150 Euro
Mit einem Beitragssatz für KV/PV von 20 Prozent ergäbe sich ein Beitrag von 30 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung. Die Nettorente läge dann bei 470 Euro.

In der modernen bAV existieren auch Mischformen. Es besteht die Möglichkeit, sich 30 Prozent des Vertragsguthabens als Kapitalabfindung auszahlen zu lassen und die verbliebenen 70 Prozent des Vertragsguthabens als Rente zu erhalten. Hier sind die steuerliche Behandlung und die Ermittlung der Sozialbeiträge analog für die entsprechenden Auszahlungsarten (Abfindung/Rente) anzuwenden.

Zu mir als Autor

Robert Peukert

Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich  qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich  u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.

Mehr auch unter robert-peukert.de.
Im Blog weiterlesen

Fazit – Planung bis in Detail

Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge hängt stark von der Art der Auszahlung und dem Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. Die Frage nach einer Kapitalabfindung oder Rente in der bAV ist eine sehr relevante, denn bei der bAV kann man zwar in der Beitragsphase Steuern und Sozialversicherung sparen, später müssen auf die Auszahlungen jedoch Steuern und ggf. Sozialbeiträge gezahlt werden. Damit unter dem Strich die Belastungen durch Steuern und Sozialbeiträge möglichst gering ausfällt, analysieren die LIEBLINGSMAKLER alle Optionen, die gegenwärtig und zukünftig von Relevanz sein können.

LIEBLINGSMAKLER-Tipp

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Zu mir als Autor

Robert Peukert

Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich  qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich  u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.

Mehr auch unter robert-peukert.de.
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