Neues im Jahr 2024 - 10 Änderungen, die Du auf dem Schirm haben solltest
vom 01.01.2024 |

Neues im Jahr 2024

10 Änderungen, die Du auf dem Schirm haben solltest

Es gibt Neues im Jahr 2024 mit einigen finanziellen Auswirkungen. Welche das sind und worauf Du Dich einstellen kannst, erfährst Du in diesem Beitrag.

Dieser Inhalt erwartet Dich

Nichts ist so beständig wie der Wechsel. Damit Du auf dem Laufenden bist, haben wir hier 10 Änderungen zusammengetragen, die im Jahr 2024 für Dich relevant sein könnten.

Erhöhung Grund- und Kinderfreibetrag sorgt für mehr Netto

Der Grundfreibetrag gibt an, ab welchem Einkommen die Einkommenssteuer fällig wird. Zum Jahresbeginn 2024 wurde der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer angehoben. Ledige dürfen nun bis zu 11.604 Euro und gemeinsam veranlagte Verheiratete bzw. eingetragene Lebensgemeinschaften bis zu 23.208 Euro steuerfrei verdienen. Durch die Anhebung des Grundfreibetrags bleibt etwas mehr Nettoeinkommen vom Brutto übrig.

Außerdem wurde auch der steuerliche Kinderfreibetrag angehoben, der das Existenzminimum des Kindes sichern soll. Ab 1. Januar 2024 liegt dieser bei 6.384 Euro (je Kind für beide Elternteile). Getrennten Eltern können den halben Freibetrag (3.192 Euro) in der Steuer ansetzen. Das Finanzamt ermittelt, ob das Existenzminimum des Kindes durch das Kindergeld oder durch den Kinderfreibetrag für die Eltern besser gedeckt wird. Im letzteren Fall berücksichtigt das Finanzamt den Kinderfreibetrag dann automatisch im Einkommensteuerbescheid. Das Kindergeld wird dann als Vorauszahlung angesehen. Die Frage, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag den größeren Effekt haben, beantwortet sich anhand der Einkommenshöhe. Je höher das Einkommen ist, desto mehr rechnet sich der Kinderfreibetrag.

Rentner bekommen mehr in 2024

Im Frühjahr erfahren wir, ob ab 1. Juli 2024 die Renten in Deutschland um 3,5 Prozent steigen werden. Bis dato existiert dazu erst einmal ein Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2023 der Bundesregierung. Die Erhöhung würde alle Altersrenten, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie gesetzliche Unfallrenten und Renten aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse betreffen.

Anstieg des Mindestlohns

Seit dem 1. Januar 2024 gilt bundesweit ein Mindestlohn von 12,41 Euro brutto pro Stunde. Davon betroffen sind auch Menschen mit Mini-Jobs, deren Obergrenze von 520 auf 538 Euro angehoben wird.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sind seit dem 1. Januar 2024 erhöht wurden. Die Grenzwerte werden jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst. Damit soll die soziale Absicherung stabil gehalten werden.

In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze bundesweit einheitlich auf jährlich 62.100 Euro beziehungsweise 5.175 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich auf jährlich 69.300 Euro beziehungsweise monatlich 5.775 Euro. Für die allgemeine Rentenversicherung gilt ab sofort ebenfalls ein neuer Wert. Dieser liegt in den neuen Bundesländern bei 7.450 Euro im Monat und in den alten Bundesländern bei 7.550 Euro im Monat.

Bis zu diesen Beträgen werden Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Die Bemessungsgrenzen übersteigende Verdienstanteile sind beitragsfrei. Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet den Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem die Beschäftigten pflichtversichert sind. Wer ein höheres Einkommen hat, darf sich privat krankenversichern.

Bürgergeld steigt

Die Regelsätze für das Bürgergeld werden ab Januar 2024 angehoben. Alleinstehende Erwachsene erhalten dann monatlich 563 Euro. Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren erhalten 471 Euro. Für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren steigt der Satz von 348 Euro auf 390 Euro, und für Kinder bis zum 6. Geburtstag von 318 auf 357 Euro.

Das Bürgergeld ersetzt seit Januar 2023 die Grundsicherung. Der Bundestag hat beschlossen, die Regelsätze schneller an die Inflation anzupassen. Aktuell gibt es 5,5 Millionen Menschen, die Bürgergeld beziehen.

Verdoppelung der Einkommensgrenze bei der Arbeitnehmer-Sparzulage

Seit dem 1. Januar 2024 wurden die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage angehoben. Ledige bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro und Verheiratete bis 80.000 Euro erhalten die Prämie, soweit sie einen geförderten Sparvertrag haben. Durch die Erhöhung haben nun ca. 13,8 Millionen Menschen Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage. Diese wird gewährt, um das Sparen mittels vermögenswirksamer Leistungen (VWL) attraktiver zu machen.

Gefördert werden Bausparverträge, Genossenschaftsanteile oder Vermögensbeteiligungen wie Investmentfonds-Sparpläne. Viele Arbeitgeber zahlen einen Zuschuss zu den VWL. Arbeitnehmer können diese entweder aus ihrem eigenen Nettogehalt bis zur Höchstgrenze aufstocken oder vollständig selbst finanzieren. Die Zulagen beim VWL-Sparen sind für Bausparverträge 9 Prozent der maximalen Sparsumme von 470 (ledig) bzw. 940 Euro (verheiratet) pro Jahr. Beim Fondssparen beläuft sich die Zulage auf 20 Prozent der maximalen Sparsumme von 400 (ledig) bzw. 800 Euro (verheiratet) pro Jahr.

Zusatzbeitrag für Gesetzliche Krankenkassen

Derzeit liegt der allgemeine Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen individuell festlegen können steigt in diesem Jahr um 0,1 Prozentpunkt auf 1,7 Prozent. Ob die Krankenkassen diese Erhöhung an die Versicherten weitergeben, ist Ermessenssache. Welche Kasse welchen Zusatzbeitrag erhebt, kann man direkt bei seiner Krankenkasse erfragen.

Große Unterschiede bei den Zusatzbeiträgen können einen Wechsel zu einer günstigeren Kasse rechtfertigen. Die LIEBLINGSMAKLER sind gern beim Check behilflich.

Höhere Beiträge in der Privaten

Viele private Krankenkassen passen ihre Beiträge an. Durchschnittlich erhöhen sich die Beiträge im Jahr 2024 um etwa sieben Prozent. Allerdings hängen die Anpassungen von vielen internen Kriterien ab, so dass nicht jeder Versicherte betroffen sein muss. In Einzelfällen können die Beitragserhöhungen aber auch zweistellig ausfallen.

Werden die Beiträge zu hoch, wäre ein Check sinnvoll, ob man innerhalb des Versicherers in einen anderen Tarif wechseln oder einen Tarif wählt, in dem es Selbstbeteiligungsvarianten gibt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Rückkehr zur Gesetzlichen möglich.

KFZ-Versicherungen werden teurer

Die Inflation hinterlässt ihre Spuren auch bei den Versicherern. Gestiegene Reparaturkosten lassen die Beiträge in der KFZ- und Motorradversicherung steigen. Die Versicherer gehen von etwa 10 Prozent Erhöhung aus. Dennoch können Sparfüchse noch günstigere Angebote finden. Doch Vorsicht, manchmal erweist sich ein günstiges Angebot im Schadensfall als Reinfall!

Sachversicherungen werden teurer

Ebenso wie die KFZ-Sparte sind alle anderen Schadenversicherungen von höheren Kosten nicht verschont geblieben. Die Beiträge für Hausrat- und Gebäudeversicherungen werden in diesem Jahr mit großer Wahrscheinlichkeit steigen. Die Auswirkungen der hohen Inflation führen dazu, dass Handwerks-, Material- und Baukosten im Schadenfall immer teurer werden.

Zu mir als Autor

Robert Peukert

Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich  qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich  u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.

Mehr auch unter robert-peukert.de.
Im Blog weiterlesen

Fazit: Drum prüfe weise, bevor Du Dich bindest

Eine Versicherung ist nur dann gut, wenn sie auch schnell und unbürokratisch leistet. Ob die Versicherung zahlt oder nicht, hängt oft an kleinen Formulierungen im Vertragswerk. Wer sich da selbst durcharbeiten möchte, sollte sich reichlich Zeit nehmen. Oder Du fragst die LIEBLINGSMAKLER. Die kennen sich aus und helfen Dir, damit Du später nicht im Regen stehst.

LIEBLINGSMAKLER-Tipp

Mit Hilfe unseres Mentoringprogramms helfe ich Dir gern zu mehr Erfolg beim Investment. Nimm gern Kontakt zu mir auf!

Zu mir als Autor

Robert Peukert

Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich  qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich  u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.

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