Papiergold
Worauf Du achten solltest
Papiergold ist eine gute Möglichkeit, am Goldpreis zu profitieren, ohne sich um Verwahrung kümmern zu müssen. Welche Papiere gibt es und worin bestehen die Unterschiede? Das werden wir heute näher beleuchten.
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Wir unterscheiden hier Papiere, die dem physischen Handel dienen, Papiere, die den Gold- oder Silberpreis abbilden und physisch hinterlegt sind und Papiere, die den Gold- oder Silberpreis abbilden und nicht physisch hinterlegt sind. Neben diesen Papieren gibt es natürlich auch in diesem Bereich die Möglichkeit, mittels Optionen Wetten abzuschließen, also mit Derivaten, auf steigende oder fallende Preise zu setzen.
Papiere mit physischer Hinterlegung
Xetra-Gold (ISIN DE 000A0S9GB0) wird zum sogenannten Papiergold gezählt. Es handelt sich dabei um einen Anteilschein, der den Anspruch auf 1 Gramm Gold verbrieft. Die Emittentin dieses Anteilscheins ist dazu verpflichtet, 95 Prozent der verbrieften Ansprüche in physischer Form zu verwahren.
Xetra Gold ist ein sogenanntes Exchange-Traded Commodity (ETC). Herausgeber ist die Deutsche Börse Commodities GmbH. Anhand dieses Anteilscheins ist es dem Inhaber möglich, auf einfache Weise an der Entwicklung des Goldpreises teilzuhaben. Die Lagerung entfällt, da diese die Emittentin übernimmt.
Der Handel mit Xetra-Gold unterliegt identischen Kursentwicklungen wie beim physischen Gold. Der Unterschied ist hier, dass das durch den Anteilschein beanspruchte Gold sich nicht in den Händen des Eigners befindet. Es geht hier also ausschließlich um ein Papier mit einem verbrieften Anspruch auf physisches Gold.
Die Auslieferung ist hier zwar möglich aber nicht unbedingt erwünscht. Der Käufer erwirbt ein Papier, das wie Gold behandelt wird, allerdings nur ein Recht verbrieft. Da die Herausgeberin nicht 100 Prozent der verbrieften Ansprüche in physischer Form verwahren muss, sondern nur 95 Prozent, wird deutlich, dass im Falle einer vollständigen Auslieferung aller Anteilseigner, einige Anteilseigner leer ausgehen würden.
Das Papier ist somit lediglich ein Spekulationsobjekt, welches den Inhaber in die Lage versetzt, an der Entwicklung des Goldpreises teilzuhaben. Kursgewinne unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Xetra-Gold wird steuerlich wie physisches Gold behandelt. Kursgewinne sind nach Ablauf einer Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei. Kursgewinne, die innerhalb der zwölfmonatigen Spekulationsfrist realisiert werden, werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, sofern die Freigrenze von 600 Euro über alle privaten Veräußerungsgewinne im laufenden Kalenderjahr überschritten wird.
Die Auslieferung von Xetra-Gold ist das Problem dieses Investments. Die Emittentin ist nicht in der Lage, 100 Prozent der Ansprüche zu befriedigen. Im September 2017 verunsicherten die Investoren Schlagzeilen darüber, dass Emittenten von Xetra-Gold nicht mehr physisch ausliefern würden. Da physisches Gold immer stärker nachgefragt wird, könne es hier zu Lieferengpässen kommen. Diese Nachricht war bemerkenswert, denn wenn 95% des Goldes vorhanden sein soll, würde man nur die restlichen 5% beschaffen müssen – und dann auch nur, wenn alle Papierinhaber ihren Auslieferanspruch ausüben würden, was im Grunde niemals passiert.
Hier wird also deutlich, dass die Theorie, dass 95% der Ansprüche mit eingelagertem Gold gedeckt seien auf wackligen Füßen stehen könnte.
Beim Papiergold mit Goldhinterlegung stehen außerdem Exchange Traded Funds (ETFs) zur Auswahl. Obwohl ETF und ETC sehr ähnlich klingen, sind es völlig verschiedene Anlageinstrumente. Die Bezeichnung ETC verleitet viele Investoren, Vergleiche zu ETFs zu ziehen. Letztere sind börsengehandelte Indexfonds, sind also Sondervermögen und für den Fall einer Insolvenz des Initiators geschützt. Exchange-Traded Commodities sind kein Sondervermögen. Hier besteht daher ein Ausfallrisiko, dessen man sich gewahr sein sollte. Die Initiatoren beteuern zwar, dass dieses Ausfallrisiko gering sei, jedoch ist es trotzdem vorhanden.
Da es in Deutschland keine zugelassenen Fonds auf nur einen einzigen Rohstoff gibt, wird seitens der Anbieter der Umweg über Zertifikate gewählt. Dabei verfolgen die Anbieter das Ziel, durch eine physische Hinterlegung und die Abkopplung vom sonstigen Geschäft eine bestmögliche Sicherheit für die Anleger zu erreichen. In Deutschland werden physisch hinterlegte ETCs wie zum Beispiel Xetra-Gold und Euwax-Gold angeboten.
Damit ist es dem Investor möglich, auf einfache Art und Weise börsentäglich zu kaufen und zu veräußern. Die Verwahrung für den Halter der Papiere entfällt, da das hinterlegte Gold vom Anbieter gelagert wird. Allerdings fällt meist eine kleine Gebühr an.
Papier ohne Golddeckung
Investoren, die Gold als reines Spekulationsobjekt sehen, finden eine ordentliche Anzahl von Zertifikaten vor, die keine Golddeckung besitzen. Hier ist tatsächlich nur Papier im Spiel, dementsprechend riskant sind diese Papiere dann auch. Bonuszertifikate sind ein Beispiel dafür, vergleichsweise hohe Renditen mit überschaubarem Risiko zu erzielen. Die Jahresrenditen liegen je nach Barrierehöhe zwischen 3,6 und 6,9 Prozent, vorausgesetzt eine Partizipation erfolgt an einem steigenden Goldpreis. Die sogenannte Barriere kann höher oder niedriger liegen.
Liegt diese niedriger, wird das Papier sicherer. Erreicht der Goldpreis die Barriere oder untersteigt sie, bewegt sich das Zertifikat entsprechend dem Goldpreis. Dafür entfällt dann die Bonuszahlung. In diesem Fall können allerdings auch recht schnell stattliche Verluste auftreten. Existiert keine Barriere, profitiert der Investor auch weiter, wenn der Goldpreis über die für die Bonuszahlung festgelegte Marke steigt. Allerdings ist er dann nicht vor Einbrüchen des Goldkurses geschützt.
Goldminenaktien
Unabhängige Berater und Finanzinstitute empfehlen ihren Kunden oft den Erwerb von Goldminenaktien oder entsprechenden Fonds. Die Kurse dieser Papiere entwickeln sich in der Regel tendenziell wie der Goldpreis, allerdings mit stärkerem Ausschlag. Man bezeichnet so eine Anlage als ein “gehebeltes” Investment.
Die Erträge von Goldminenbetreibern steigen mit ansteigendem Goldkurs, während die Förderkosten meist konstant bleiben. Der Gewinn der Unternehmen steigt dann überproportional im Vergleich zum Goldpreis, was die Begründung für den hohen Anstieg ist. Jedoch geschieht das auf die gleiche Weise in die Gegenrichtung, wenn der Goldkurs sinkt.
Denn dann sinkt der Gewinn des Unternehmens ebenfalls überproportional und das Unternehmen kann sogar Verluste realisieren. Da Gold kein unbegrenzter Rohstoff ist, steigen die Förderkosten tendenziell immer weiter an, da es immer schwieriger wird, neue Goldvorkommen zu finden. Goldminenunternehmen können somit auch Pleite gehen. Der Preis von physischem Gold kann zwar sinken, Gold wird aber stets seinen Substanzwert behalten und kann nicht pleitegehen.
Ein Investment in Papiere von Goldminenbetreibern ist daher nur für den Investor geeignet, der sich über die Risiken im Klaren ist und diese in Kauf nimmt. Solche Wertpapiere haben keinerlei Gemeinsamkeiten mit einer Anlage in physisches Gold und sind auch keine Alternative.
Terminkontrakte
Kommen wir zum Schluss zu den Papieren, die hauptsächlich beim Silber genutzt werden, um physische Ware zu erwerben. Es geht um Warenterminkontrakte. Wie der Begriff schon sagt, geht es um Verträge, die den Erwerb einer bestimmten Menge zu einem bestimmten Preis zu einem bestimmten Termin festlegen. Diese sogenannten Futures umfassen den Kauf und die Lieferung von 5.000 Unzen Feinsilber. Es gibt auch sogenannte Mikrokontrakte über 1.000 Feinunzen Silber. Es ist die Industrie, die diese Form der Papiere für den Erwerb ihrer benötigten Rohstoffe nutzt, um sich langfristig preislich abzusichern. Diese Futures sind es auch, die die Preisbildung beim Silber maßgeblich bestimmen.
Zu mir als Autor
Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.
Fazit: Nicht jedes Papier ist Papiergold
Wer physisches Gold oder Silber kauft und dieses in einem Banktresor oder einem Zollfreilager verwahren lässt, erhält bei der Einlieferung einen Einlieferungsnachweis. Dieser Nachweis ist natürlich ein Papier, allerdings handelt es sich hier nicht um Papiergold oder Papiersilber. Das Papier hat den Charakter einer Rechnung. Darauf stehen wie auf jeder anderen Rechnung auch nur die Vertragsparteien, der eingesetzte Geldbetrag, der Kaufpreis und die erworbene Menge. Diese Einlieferungsnachweise dienen als Abrechnung über den Erwerb und Beleg für die Einlieferung physischer Ware in einen Tresor oder ein Zollfreilager und sind keine Wertpapiere, die man an der Börse handeln kann.
Eingelagerte Edelmetalle sind physische Edelmetalle, also physisches Eigentum. Auf Wunsch kann dieses Eigentum aus dem Tresor oder dem Zollfreilager physisch entnommen werden.
LIEBLINGSMAKLER-Tipp
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Zu mir als Autor
Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.