Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – So schützt man die Existenz von Unternehmern
vom 09.09.2024 |

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

So schützt man die Existenz von Unternehmern

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind Themen, die in der Regel vor einem hergeschoben werden. Es ist ein spannendes Phänomen, dass insbesondere Dinge, die uns Menschen daran erinnern, dass wir sterblich sind, dass wir krank werden oder verunfallen können, lieber weggeschoben werden. Deshalb möchten wir uns heute noch einmal damit auseinandersetzen, wie man es schafft, diese Formalitäten zu erledigen, ohne ein schlechtes Gefühl über die eigenen möglichen Unzulänglichkeiten zu bekommen.

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Tatsache ist, dass das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht einen elementaren Stellenwert im Leben einnimmt, denn wenn man sich eine Existenz aufbaut, lohnt es sich, diese zu schützen und deren Bestand auch zu sichern, wenn uns einmal etwas passiert. Lässt man das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht außen vor, weil man sich einfach davor drückt, bringt man im schlimmsten Fall den Fortbestand seines Unternehmens und/oder seine Familie in Gefahr. Die Mitarbeiter und die Angehörigen zahlen dann den Preis, der unter Umständen so groß ist, dass man darunter erdrückt wird.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind keine Frage des Alters. Vielmehr geht es hier um die Übernahme von Verantwortung. Das Problem in Deutschland ist, dass niemand Rechtsgeschäfte für eine andere Person abschließen kann, wenn diese volljährig ist. Selbst die Angehörigen dürfen das nicht und das ist den Wenigsten bewusst. Man muss nicht immer gleich vom Schlimmsten ausgehen, dass eine Person verstirbt. Ein längerer Krankenhausaufenthalt, wo der Patient nicht ansprechbar ist und damit seinen Willen nicht kundtun kann, reicht aus, um ein gewisses Chaos anzurichten. Dazu kommt, dass das behandelnde Personal sich von einem Patienten kein Feedback über bestimmte Behandlungen einholen kann und somit im eigenen Ermessen über bestimmte Behandlungen entscheidet. Wenn der Patient dann genesen ist und wieder in den Alltag entlassen wird, könnte der entstandene Schaden schon so groß sein, dass er unumkehrbar ist.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind eine Einheit

Die Patientenverfügung ist ein Dokument zur Lebensverkürzung. Der medizinische Fortschritt ist heutzutage so weit, dass Patienten durch künstliche Maßnahmen sehr lange Zeit am Leben erhalten werden können, auch wenn dies aus Sicht des Patienten gar kein Leben mehr ist. In Deutschland gibt es im Schnitt etwa 30.000 Komapatienten, die beispielsweise an Apparate angeschlossen sind und sich nicht dazu äußern können, ob sie das überhaupt möchten. Angehörige können hier nicht helfen, denn in Deutschland gilt Artikel 2 GG, das Selbstbestimmungsrecht. Man muss also Dinge, die man wünscht und Dinge, die man ablehnt, schriftlich festhalten. Das geschieht dann in der Patientenverfügung.

Bei den Inhalten der Patientenverfügung muss genau aufgepasst werden, was verfügt wird. Wenn man sich beispielsweise gegen Wiederbelebung ausspricht und man mal bei einer Routineoperation einen Herzstillstand erleidet, wird man dort dann auch nicht wiederbelebt – auch wenn man in der Patientenverfügung etwas ganz anderes gemeint hat. Daher ist es wichtig, die Patientenverfügung gemeinsam mit einem Experten aufzusetzen, der die einzelnen Punkte richtig erklärt und damit Missverständnissen vorbeugt. Auf keinen Fall sollte man eine Musterpatientenverfügung einfach aus dem Internet laden und allein ausfüllen.

In der Vorsorgegesundheitsvollmacht können dann Menschen genannt werden, die die Patientenverfügung durchsetzen dürfen. In der Regel wird dort eine Rangfolge festgelegt, falls mal eine bevollmächtigte Person unerreichbar ist. Diese kann aber auch durch eine Vorsorgevollmacht geregelt werden. Allerdings benötigt dann jede einzelne zu bevollmächtigende Person eine eigene Vollmacht. Diese Vollmacht ist genau wie die Patientenverfügung wichtig, aufgrund des Selbstbestimmungsrechts, das verhindert, dass Angehörige für die außer Gefecht gesetzte Person entscheiden dürfen. Außer Gefecht ist man übrigens nicht nur im Koma. Auch ein Schock kann dazu führen, dass man vorübergehend oder dauerhaft geschäftsunfähig wird. Wenn dann keine Vorsorgevollmacht existiert, muss im Extremfall ein amtlicher Betreuer gerichtlich bestellt werden, der dann die Geschicke für den Patienten regeln muss.

Zu mir als Autor

Robert Peukert

Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich  qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich  u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.

Mehr auch unter robert-peukert.de.
Im Blog weiterlesen

Fazit: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gleich erledigen und regelmäßig aktualisieren

Jede Reise beginnt mit dem ersten Schritt. Um diesen Schritt zu wagen und diese wichtige Vorsorgemaßnahme durchzuführen, braucht man Hilfe. Die LIEBLINGSMAKLER sprechen das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in ihren regelmäßigen Jahresgesprächen an und unterstützen mit Kompetenz und Einfühlungsvermögen dabei, dieses sensible Thema unter Dach und Fach zu bringen. Übrigens lohnt sich zu diesem Thema auch, in den Podcast „Was ein Finanzdienstleister heute wissen muss und warum die besten Jahre noch vor uns liegen“ in die Folge 47 reinzuhören.

LIEBLINGSMAKLER-Tipp

Mit Hilfe unseres Mentoringprogramms helfe ich Dir gern zu mehr Erfolg beim Investment. Nimm gern Kontakt zu mir auf!

Zu mir als Autor

Robert Peukert

Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich  qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich  u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.

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