
Rente und Steuern in 2025
Diese aktuellen Entwicklungen gibt es
Rente und Steuern sind Themen, die nicht gut zusammenpassen. Wer sein Berufsleben lang gearbeitet und fleißig Beiträge entrichtet hat, möchte auch ein sorgenfreies Leben im Alter haben. Dass da das Finanzamt um die Ecke kommt und den Rentenanspruch mindert, sehen viele Rentner gar nicht gern.
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Zunächst traten zum 01. Januar 2025 in der gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands einige wichtige Änderungen in Kraft, die wir an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen wollen:
- Einheitliche Beitragsbemessungsgrenze: 35 Jahre nach der Wiedervereinigung wird endlich die Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern abgeschafft. Die Beitragsbemessungsgrenze wird bundesweit auf monatlich 8.050 Euro angehoben.
- Stabiler Beitragssatz: Der Beitragssatz bleibt unverändert bei 18,6 Prozent.
- Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen: Für Rentner wegen verminderter Erwerbsfähigkeit steigen die Hinzuverdienstgrenzen. Beim Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ergibt sich ab Januar eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von rund 19.661 Euro.
Das ist übrigens eine sehr spannende Sache. Volle Erwerbsminderung bedeutet im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit, wo die Arbeitsfähigkeit an den Beruf gekoppelt wurde, dass man gar nicht mehr arbeiten kann. Kann man doch noch arbeiten, hat man keine volle Erwerbsminderung. Inwiefern soll man da also etwas hinzuverdienen können?
Die Bundesregierung gibt zu diesem Thema folgende Definition ab: Unterschieden wird zwischen einer Rente wegen voller und teilweiser Erwerbsminderung. Vollständig erwerbsunfähig ist, wer für absehbare Zeit nicht in der Lage ist, mehr als drei Stunden täglich einer Arbeit nachzugehen. Teilweise erwerbsgemindert sind Personen, die nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten können.
Also erlaubt man es Menschen, die nicht mehr als drei Stunden am Tag zu arbeiten, trotzdem diese drei Stunden mit einer Arbeit auszufüllen, so dass man bis zu 19.661 Euro ohne Nachteile dazuverdienen darf? Nicht ganz, denn der steuerliche Grundfreibetrag für Singles liegt nun bei 12.0960 Euro. Wer also bis 19.661 Euro hinzuverdient, muss eine Steuererklärung abgeben.
Steuerpflicht von Rentnern im Jahr 2025
Die Rente besteht aus einem steuerfreien und einem steuerpflichtigen Anteil. Ab 2025 erhöht sich der steuerpflichtige Anteil der Rente. Rentner, die den Rentenfreibetrag überschreiten, müssen 83,5 Prozent ihrer Rentenzahlung versteuern. Dieser Anteil steigt jährlich um einen halben Prozentpunkt, bis er 2058 bei 100 Prozent liegt.
Der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Steuern fällig werden, wurde auf 12.096 Euro für Singles und 24.192 Euro für Verheiratete erhöht. Als großen Wurf für die Entlastung der Menschen kann man das allerdings nicht sehen, denn im letzten Jahr lagen die Freibeträge bei 11.604 Euro für Einzelpersonen und 23.208 Euro für gemeinsam Veranlagte.
Das ist eine Steigung um nicht einmal 400 Euro für Singles oder nicht einmal 800 Euro bei gemeinsam Veranlagten. Angesichts der in den letzten Jahren massiv gestiegenen Kosten für Lebenshaltung und Energie, wäre hier deutlich mehr nötig gewesen.
Ein weiteres potenzielles Risiko besteht darin, dass Aktien in illiquiden Märkten schwer zu verkaufen sind. Dies kann insbesondere bei kleineren Unternehmen oder in Schwellenländern der Fall sein, wo die Nachfrage nach Aktien schwanken kann.

Zu mir als Autor
Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.
Fazit: Auswirkungen auf Rentner und die Rentenversicherung
Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bedeutet, dass höhere Einkommen stärker zur Finanzierung der Rentenversicherung beitragen, was die finanzielle Stabilität des Systems unterstützt.
Die steigende Steuerpflicht für Rentner könnte zu einer höheren Steuerlast führen, insbesondere für diejenigen mit höheren Renteneinkünften. Es ist daher ratsam, individuelle Steuererklärungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Insgesamt zielen diese Maßnahmen darauf ab, die Rentenversicherung langfristig zu sichern und die finanzielle Belastung gerecht zu verteilen. Ob das mit solchen minimalen Maßnahmen gelingen wird, darf jedoch bezweifelt werden.
LIEBLINGSMAKLER-Tipp
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Zu mir als Autor
Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.