Riester-Rente – Nun trennt sich die Spreu vom Weizen
vom 11.10.2021 |

Riester-Rente

Nun trennt sich die Spreu vom Weizen

Riester-Rente vor dem Aus, heißt es in der Presse. Verbraucherschützer forderten eine Reform der vor knapp 20 Jahren eingeführten Riester-Rente. Es hieß, die Verträge seien ineffizient und teuer. Statt der unrentablen Riester-Rente solle die Altersvorsorge stattdessen über einen von einem öffentlichen Träger gemanagten Fonds verwaltet werden.

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Die Argumente der Kritiker der Riester-Rente sind nicht von der Hand zu weisen. Mit stattlichen Subventionen als Anreiz wurde ein verwaltungsaufwändiges Konstrukt erschaffen, welches den Riester-Sparern konzeptionell bedingt oft nur wenig übrigließ. Das Gos der Produktvarianten wurde auf der Grundlage der privaten Rentenversicherung konstruiert, die selbst nicht unbedingt als Flaggschiff der Rentabilität in die Geschichte einging. Die Forderungen nach Garantien seitens der Politik begünstigten diesen Konstruktionsfehler, der diese Produktklasse gleich zum Start ins Fadenkreuz der Verbraucherschützer lenkte.

Riester-Rente und kalkulierte Lebensspannen

Die Versicherer sind kreativ darin, die eingegangenen Risiken zu minimieren. Die Behandlung des Todesfalls des Versicherungsnehmers ist ein gutes Beispiel dafür. Im Todesfall der versicherten Person kann das Versicherungsguthaben an den Ehegatten oder die Ehegattin vererbt werden. In dem Fall bleiben Zulagen und Steuervorteile erhalten. Soll aber an Dritte wie z.B. Kinder, Verwandte oder Nachbarn vererbt werden, müssen die erhaltenen Förderungen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Andernfalls ist die Vererbung nicht möglich, denn das wäre eine sogenannte schädliche Verwendung des Vertrages.

Ähnlich ist es, wenn der Versicherte nicht lange genug lebt, um sein Guthaben durch die Rentenzahlung aufzuzehren. Auch hier fließt das verbliebene Guthaben der Versicherungsgemeinschaft zu. Auf diese Weise werden Risiken für die Gesellschaft minimiert, denn manche Menschen leben länger, andere nicht. Diejenigen, die früher versterben, gleichen das Langlebigkeitsrisiko der Versicherung aus.

Es gibt hier aber auch eine andere Seite. Du als Kunde kannst bei einer Riester-Rente nicht entscheiden, dass die Rente bis zum Tod bezahlt wird. Dadurch hast Du selbst keinen Einfluss auf die Kalkulation der Versicherer. Wenn Du selbst davon überzeugt bist, dass Deine Lebensspanne kürzer ist, kannst Du die Produktklasse ändern. Dazu wäre eine Beratung angeraten, welche Möglichkeiten es gibt.

Die Versicherungsgesellschaften kalkulieren allerdings mit Lebensspannen, die die wenigsten Menschen erreichen können. Das tun sie möglicherweise nicht ohne Eigennutz, denn einen Teil der Überschüsse in Höhe von 10 Prozent dürfen sie für sich behalten. Der Rest kommt der Versichertengemeinschaft zugute. Insofern liegt es im Interesse des Unternehmens, die Kalkulation so zu gestalten, dass möglichst viel Geld in diesem Topf landet.

Mit einer zu lang kalkulierten Lebensspanne sinkt die monatliche Rente, denn das Guthaben muss länger reichen. Und das erzeugt selbstverständlich den Unmut der Versicherten und deren Vertreter beim Verbraucherschutz.

Ausnahmen sind dünn gesät

Bei der Riester-Rente gibt es natürlich auch rentable Ausnahmen mit Renditen von 6 bis 10 Prozent. Diese konzeptionellen Exoten sind allerdings schwer zu finden und werden auch nicht oft vermittelt. Hier liegt eines der Hauptprobleme in der Vergütung des Vertriebs. Die meisten Produkte für Riester sind Provisionsprodukte. Und erfahrungsgemäß werden die Varianten stärker vermittelt, bei denen es auch eine stattliche Vergütung gibt. Doch diese Vergütungen in Form von Provisionen gehen zu Lasten der Kunden. Und damit steht schonmal fest, dass die verbreitetsten Riester-Produkte auch die sind, die nicht so funktionieren können, wie sie sollten.

Die Schwierigkeit für die Versicherten liegt in der Intransparenz und im Fachchinesisch der Vertragswerke. Wer hier einen klaren Durchblick bekommen möchte, nimmt sich einiges vor. Deshalb lohnt es sich, seinen Vertrag durch einen Fachmann auf Honorarbasis überprüfen zu lassen. Denn nur wenn es keinen Provisionskonflikt gibt, kann ein Produkt neutral bewertet werden.

Zu mir als Autor

Robert Peukert

Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich  qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich  u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.

Mehr auch unter robert-peukert.de.
Im Blog weiterlesen

Fazit: Lieber sofort hin-, als später in die Röhre geschaut

Riester-Verträge sind langfristige Verträge und meist sieht man als Kunde die Effizienz des Vertrages erst wenn es zu spät ist und man keine Zeit für Anpassungen hat. Deshalb ist es gut investierte Zeit, sich mit seiner Riester-Rente kritisch auseinanderzusetzen – je eher, desto besser.

LIEBLINGSMAKLER-Tipp

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Zu mir als Autor

Robert Peukert

Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich  qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich  u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.

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