
Steuern sparen
Gestaltung mit Versicherungen für den Erbfall
Steuern sparen gewinnt immer mehr Bedeutung, je stärker die Regierung die Bürger und Unternehmen mit Steuern und Abgaben belastet. Eine interessante Möglichkeit, Steuern zu sparen, bieten Gestaltungsmöglichkeiten mit Versicherungen. Welche Vorteile sich daraus ergeben, behandeln wir in diesem Beitrag.
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Kommt es zu einem Erbfall und hinterlässt die verstorbene Person große Vermögenswerte, droht eine hohe Erbschaftssteuerzahlung. Sind die Freibeträge hoch genug, ist alles in Ordnung. Reichen diese jedoch nicht aus, bittet der Fiskus zur Kasse. Hier könnte sich eine alte Weisheit bewähren: Die Hand soll geben, solange sie noch warm ist. Die Freibeträge naher Verwandter bei Schenkungen liegen bei Euro 100.000 (Urenkel, Eltern und Großeltern), Euro 200.000 (Enkelkinder), Euro 400.000 (Kinder, Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind sowie Stief- und Adoptivkinder) und bis zu Euro 500.000 für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner.
Der Eingangssteuersatz beginnt bei 7 Prozent bis zu einem Steuerwert von Euro 75.000 und endet bei einem Steuersatz von 30 Prozent bei einem Steuerwert von Euro 26 Millionen. Für Geschwister in der Steuerklasse II und alle übrigen Erben in Steuerklasse III beläuft sich der Freibetrag auf lediglich Euro 20.000. Die Eingangssteuersätze betragen 15 Prozent in Steuerklasse II bzw. 30 Prozent in Steuerklasse III und enden bei einem Steuerwert von Euro 26 Millionen bei 43 Prozent (Steuerklasse II) sowie 50 Prozent (Steuerklasse III).
Allgemeiner Freibetrag | Versorgungs-freibetrag | Hausrat, Kleidung etc. | Sammlungen, Kunst etc. | |
Steuerklasse I | ||||
Ehegatten / Lebenspartner 1 | 500.000 | 256.000 | 41.000 | 12.000 |
Kinder / Stiefkinder | 400.000 | 10.300 – 52.000 | 41.000 | 12.000 |
Kinder verstorbener Stiefkinder | 400.000 | 41.000 | 12.000 | |
Enkel | 200.000 | 41.000 | 12.000 | |
Eltern und Großeltern bei Erwerb von Todes wegen | 100.000 | 12.000 | 12.000 | |
Steuerklasse II | ||||
Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten, Eltern und Großeltern in übrigen Fällen | 20.000 | 12.000 | 12.000 | |
Steuerklasse III | ||||
20.000 | 12.000 | 12.000 |
Vorher an später denken
Wenn es um Gestaltungswege mit Versicherungen geht, sind hier die Lebensversicherungen gemeint. Wenn beispielsweise Paare sich gegenseitig Todesfallschutz geben wollen, bieten sich Risikoversicherungen an, die über Kreuz abgeschlossen werden. Ein Partner (Versicherungsnehmer) versichert den anderen Partner (versicherte Person) und umgekehrt. Im Todesfall fällt die Versicherungsleistung nicht in die Erbmasse, vermindert damit keine Freibeträge und ist damit komplett steuerfrei.
Übrigens können die Auszahlungen aus Risikoversicherungen zur Begleichung von Erbschaftssteuerzahlungen verwendet werden. Bei hohen Steuerforderungen erspart das der steuerpflichtigen Person in Zeiten geringer Liquidität den Verkauf von Vermögenswerten, wenn der Zeitpunkt für einen Verkauf gerade ungünstig ist.
Erben und Schenken mit Policen-Mänteln
Wenn Eltern für ihre Kinder im Rahmen der Freibeträge Geld in ein kosteneffizientes und breit diversifiziertes Portfolio investieren, kann dies innerhalb eines abschlusskostenfreien Nettopolicen-Mantels erfolgen. Dabei können bis zu 400.000 Euro (pro Elternteil) übertragen werden.
Versicherungsnehmer wird in so einem Fall das zu begünstigende Kind. Für den Fall eines gewünschten Mitbestimmungsrechts wird eines der beiden Elternteile mit einem Anteil von 1 Prozent zweiter Versicherungsnehmer. Trotz unterschiedlicher Anteile bedarf es bei sämtlichen (Teil)-Verfügungen immer der Zustimmung aller Versicherungsnehmer. Das Kind kann somit keine eigenmächtige Entnahme tätigen. Zusätzlich kann bereits zu Beginn festgelegt werden, dass dieses Vetorecht nach Tod des zweiten Versicherungsnehmers auf das andere Elternteil übergehen soll.
Eine besondere Bedeutung bei Policen-Mänteln hat die sogenannte versicherte Person. Verstirbt diese, erhält der Begünstigte sämtliche zuvor aufgelaufenen Gewinne unabhängig der Anlagedauer zu 100 Prozent steuerfrei. Ist dieser gleichzeitig Vertragsinhaber (was auf das Enkel zutrifft) unterliegt die Auszahlung auch keiner Erbschaftssteuer.
Moderne Vermögensmanager empfehlen in diesen Konstellationen, eines der beiden Elternteile des Kindes als versicherte Person einzusetzen, da diese sehr wahrscheinlich vor dem Kind versterben und somit oben beschriebene Steuerfreiheit zum Tragen kommt. Bei Einsatz eines Policen-Mantels für die Schenkung ergeben sich für die begünstigten Kinder Unterschiede bis zu 100 Prozent im Auszahlungswert.
Nach diesem Prinzip kann ebenfalls die Übertragung an Enkel unter Berücksichtigung der entsprechenden Freibeträge gestaltet werden.

Zu mir als Autor
Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.
Fazit: Erben und Schenken gehört zur ganzheitlichen Beratung
Eine sinnvolle Vermögensgestaltung sollte auch den Fall der Fälle nicht außer Acht lassen. Je erfolgreicher die Vermögensbildung ist, desto mehr bleibt im Sterbefall für die Erben und schließlich sollen es die Erben auch bekommen und nicht das Finanzamt. Die LIEBLINGSMAKLER betreuen ihre Kunden deshalb auf Lebenszeit und haben die sinnvollste steuerliche Gestaltung immer im Blick.
LIEBLINGSMAKLER-Tipp
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Zu mir als Autor
Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.