Vermögensübertragung mit Edelmetallen – Was ich nicht weiß…
vom 15.04.2024 |

Vermögensübertragung mit Edelmetallen

Was ich nicht weiß…

Vermögensübertragung ist Gang und gäbe in Deutschland. Die finanzielle Unterstützung von Enkeln, ist dabei für die meisten Großeltern eine Herzensangelegenheit. Während jedoch für Schenkungen an Ehepartner oder Kinder nach § 16 Abs. 1 Nr. 1, 2 Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) großzügige persönliche Freibeträge bestehen, beträgt der Freibetrag für Schenkungen an Personen der Steuerklassen II nach § 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG nur 20.000 Euro. Sachliche Vermögensübertragung könnte hier eine Möglichkeit sein.

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Bei der Übertragung von Sachvermögen existieren nach § 13 ErbStG sogenannte sachliche Steuerbefreiungen. Diese ermöglichen quasi schenkungssteuerfreie Vermögensübertragungen über den persönlichen Freibetrag hinaus. Gemäß § 13 Abs. 3 S. 1 ErbStG muss jede Steuerbefreiung für sich angewendet werden. Daher können die im Gesetz bezeichneten Befreiungen auch nebeneinander Anwendung finden. Sachliche Steuerbefreiungen können als vollständige sachliche Steuerbefreiungen oder quotale sachliche Steuerbefreiungen erfolgen.

Sachliche Steuerbefreiungen existieren für Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände, Befreiung von einer Schuld, Unterhalt oder Ausbildung und übliche Gelegenheitsgeschenke. Nicht darunter fallen nach § 13 Abs. 1 S. 1 ErbStG unter anderem Zahlungsmittel, Wertpapiere, Münzen, Edelmetalle, Edelsteine oder Perlen. Soweit die Gesetzeslage.

Die Übertragung von Geld oder Sachvermögen kann über dokumentierte Transaktionen erfolgen. Eine Überweisung zum Beispiel kann zur Übertragung von Geld getätigt werden und die Buchung wird auf dem Kontoauszug dokumentiert. Allerdings kann Geld natürlich auch in Bar übertragen werden. Genauso verhält es sich mit Edelmetallen. Diese können durch Übertragung aus einem Depot ins andere erfolgen oder aber man gibt einfach einen Barren physischen Goldes aus einer Hand in die andere.

Doch nicht nur die Schenkung von Barren kann sehr diskret sein. Auch Schmuck, Kunst oder das sprichwörtliche Tafelsilber lässt sich relativ unkompliziert übertragen. Entscheidend ist dabei, dass dies zu Lebzeiten erfolgt. Tritt der Erbfall ein, wird meist eine Vermögensaufstellung vorgenommen und Papier ist bekanntlich geduldig.

Der Kauf von Edelmetallen ist eine äußerst sinnvolle Maßnahme. Das Vermögen wird gesichert und für die Zukunft gespeichert. Physisches Gold zum Beispiel speichert aufgrund seines hohen Wertes sehr viel Vermögen und benötigt dafür nicht viel Lagerfläche. Silber ist eine gute Beimischung und könnte als “Kleingeld” dienen. Gold ist viel teurer als Silber. Das heißt jedoch nicht automatisch, dass Gold als Vorsorge besser als Silber geeignet wäre. Es existiert auf der Welt mehr Gold als Silber, Silber ist also knapper als Gold. Da es aber einen erheblich günstigeren Preis als Gold besitzt, eignet es sich sehr gut, um es als Tauschmittel mit ins Portfolio beizumischen.

Die Kombination beider Metalle, Gold und Silber, ist also eine sinnvolle Vorsorge. Während man mit Gold einen größeren Vermögenswert platzsparend sichern und speichern kann, bietet sich Silber in unterschiedlichen Stückelungen als Ersatzwährung an. Hier sollte eine ausreichende Anzahl kleinerer, mittlerer und größerer Barren und Münzen aus Gold und Silber vorhanden sein. Wobei kleinere Stückelungen in höherer Anzahl sinnvoll sind, um Waren des täglichen Bedarfs kaufen zu können.

Das erleichtert die Handhabung im Fall der Fälle erheblich und schützt davor, dass man Barren unter Umständen teilen müsste. Denn mal ehrlich, will man später größere Barren so präzise zerteilen, damit man mit ihnen tauschen kann? Das ist sehr schwierig. Und wie man das mit der Übertragung auf andere dann handhabt, obliegt jedem selbst. Kleinere, wertvollere Barren sind da sicherlich zweckmäßiger als große Barren.

Zu mir als Autor

Robert Peukert

Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich  qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich  u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.

Mehr auch unter robert-peukert.de.
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Fazit: Vermögensübertragung mit Edelmetallen löst viele Probleme

Die Menschen empfinden zu Gold oder Silber eine große Loyalität. Man verkauft die wertvollen Stücke nicht so mir nichts dir nichts. Damit werden Beschenkte sehr gut an die Themen Edelmetalle, Vermögensschutz und Krisenschutz herangeführt. Die LIEBLINGSMAKLER unterstützen bei der Auswahl gerne.

LIEBLINGSMAKLER-Tipp

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Zu mir als Autor

Robert Peukert

Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich  qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich  u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.

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