Vorsorgevollmacht – Warum diese so wichtig ist
vom 13.12.2021 |

Vorsorgevollmacht

Warum diese so wichtig ist

Vorsorgevollmacht, ein Sachverhalt, mit dem sich nur Wenige gern beschäftigen? Die Menschen befassen sich nicht gern mit unangenehmen Sachverhalten, der Frage, was im Fall der Fälle passieren soll. Viele sorgen für den Todesfall vor und sichern ihre Hinterbliebenen ab. Aber was, wenn es für den Tod nicht reicht, wenn man überlebt?

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Bei einem Bier erzählte ein Freund darüber, wie die Reinigungskraft in seiner Firma jeden Tag mit den Tränen rang. Sie wollte unbedingt ihre Fassung behalten. Aber manchmal zog sie sich zurück und weinte bitterlich. Er ging auf sie zu und fragte, was sie bedrückt. Normalerweise war die Frau eine positive und lebensfrohe Frau, die ihren Job mit echter Hingabe machte. Aber in der letzten Zeit fiel es ihr schwer, bei der Sache zu bleiben.

Jeden Tag, bevor sie mit Ihrer Arbeit begann, fuhr sie mit dem Bus an das andere Ende der Stadt in eine Klinik. Ihr Sohn lag dort auf der Intensivstation im Koma. Er war mit seinem Motorrad verunglückt und war seit fast 2 Wochen nicht ansprechbar. Während er auf der Intensivstation lag, liefen seine Verpflichtungen weiter.

Rechnungen fanden sich im Briefkasten, die bezahlt werden mussten. Formalitäten, die mit der Behandlung zu tun hatten, waren zu regeln. Als Mutter versuchte sie, all diese Dinge für ihren Sohn zu regeln, Behördengänge mussten erledigt werden, Formalitäten galt es mit der Krankenversicherung zu klären. Erschüttert musste sie jedoch feststellen, dass sie das nicht konnte. Ihr Sohn war erwachsen und sie hatte keine rechtliche Handhabe, ihn zu unterstützen. Obwohl sie die Mutter war, ging es nicht. Ihr Sohn war erwachsen und sie hatte keine Vollmacht.

Es gab keine Vorsorgevollmacht, die ihr die Möglichkeit dazu gab, ihren Sohn zu unterstützen. Sie durfte keine Rechtsgeschäfte in seinem Namen erledigen. Das Leben ihres Sohnes hing am seidenen Faden, das war schon schlimm genug. Aber dass sie ihm nicht helfen konnte, war zu viel für sie.

Eine Vorsorgevollmacht ist für die Angehörigen

Wenn geliebte Menschen aus gesundheitlichen oder auch psychischen Gründen handlungsunfähig werden, sind die Angehörigen darauf angewiesen, dass sie die rechtliche Handhabe besitzen, diesen Menschen zu unterstützen. Diese Geschichte ist nur ein Schicksal von vielen. Laut dem Deutschen Patientenschutz besitzen rund 75 Prozent der Bevölkerung keine oder eine lückenhafte Patientenverfügung, etwa 90 Prozent haben keine Vorsorgevollmacht erteilt und die Wenigsten besitzen einen Notfallordner oder Notfallkiste, damit die Angehörigen mit einer herausfordernden Situation einfacher umgehen können.

Im Resultat entscheidet das Betreuungsgericht, wer sich um die Angelegenheiten kümmern soll. Eine fremde Person ohne Bezug zu diesem Menschen und seiner Situation regelt dann die Angelegenheiten. Die Angehörigen haben dann kein Mitspracherecht. Wie fühlt es sich für die Angehörigen wohl an, wenn sich ein amtlich bestellter Fremder in das Leben eines geliebten Angehörigen drängt?

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind unangenehme Themen

Über solche Situationen denken die Menschen nicht gern nach. Dass ihnen eine Situation widerfahren könnte, bei der sie zur Untätigkeit gezwungen werden, ist oft undenkbar. Für alle möglichen Fälle werden Versicherungen abgeschlossen, sogar für den Fall des eigenen Todes. Doch wenn diese endgültige Situation nicht eintritt und sie nicht in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen, dafür sorgen die Wenigsten vor.

Dabei kann so einfach für solche Fälle vorgesorgt werden. Eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht erhält man bei Anwälten oder auch Notaren. Auch bei den LIEBLINGSMAKLERN wird diese Vorsorge angeboten.

Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachen müssen rechtlich sauber formuliert werden. Im Fall der Fälle kann die mit der Vollmacht betraute Personen nur dann Entscheidungen im Sinne des Vollmachgebers treffen. So etwas lässt sich nicht einfach so im Vorbeigehen erledigen. Sachkundiger Rat und bedarfsgerechte Beratung sind die Basis für eine Notfallplanung. Außerdem sollten sich alle nötigen Unterlagen an einem zentralen Ort befinden, in einem Notfallordner oder einer Notfallkiste.

Regelmäßig Ablaufleistungen erhalten

Eine geschickte Kombination von mehreren Produkten kann man einen regelmäßigen warmen Geldregen erzeugen. Die gesetzlichen Bindefristen für die staatlichen Subventionen liegen jeweils bei 7 Jahren. Demnach haben die Verträge ebenfalls eine Laufzeit von 7 Jahren, bis die Auszahlungen fällig werden. Wer schon vermögenswirksame Verträge besitzt, aber noch nicht jede Prämie erhält, kann einen entsprechenden zusätzlichen Vertrag abschließen. Die Auszahlungen werden entsprechend der Laufzeiten zu unterschiedlichen Zeiten frei und stehen zur freien Verfügung.

Zu mir als Autor

Robert Peukert

Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich  qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich  u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.

Mehr auch unter robert-peukert.de.
Im Blog weiterlesen

Fazit: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung nicht auf die Lange Bank schieben

Eine Patientenverfügung und auch eine Vorsorgevollmacht entlasten die Angehörigen enorm. In einer kritischen Situation werden diese ohnehin psychisch stark belastet. Bürokratische Unwägbarkeiten verschlimmern die Situation unnötig. Es kann jeden treffen. Deshalb ist es sinnvoll, vorzusorgen und seine Angelegenheiten im Notfall denen zu überlassen, denen man vertraut.

LIEBLINGSMAKLER-Tipp

Mit Hilfe unseres Mentoringprogramms helfe ich Dir gern zu mehr Erfolg beim Investment. Nimm gern Kontakt zu mir auf!

Zu mir als Autor

Robert Peukert

Seit 2002 bin ich selbstständiger Versicherungs- und Finanzberater und Geschäftsführer der Lieblingsmakler GmbH & Co. KG. Neben dem Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) bin ich  qualifizierter Experte für Private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Baufinanzierung.
Mit meinem Unternehmen zähle ich  u.a. zu den TOP 10 Versicherungsmaklern in Deutschland 2016 und wurde 2018 vom Handelsblatt zu einem der besten freien Berater für Geldanlagen gekürt.

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